Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AGB)

1) Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

2) Das Vertragsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu vereinbarenden Zeitraum vorübergehend ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Eine Bearbeitungsgebühr für diese Fälle beträgt 10 €.

3) Die Exclusive-Standorte, z.B. Wandsbek, HafenCity, sind ausschließlich mit dem Exclusive-Tarif nutzbar. Alle anderen Studios können ab dem Basic-Tarif genutzt werden. Bei Abschluss eines Exclusive-Tarifs sind alle Standorte nutzbar.

4) Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Chipkarte ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,90,- € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.

5) Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis/Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet, mit einer Vertragsstrafe, für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises/Transponders, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Verlust des Mitgliedsausweises / Transponders ist dem SPORTS CLUB sofort zu melden.

6) Die Start-Up-Gebühr und die Servicepauschale werden zum Vertragsstart fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

7) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

8) Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

9) Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.

10) Während der Erstlaufzeit des Vertrages erfolgt keine Beitragsanpassung. Anschließend erhöht sich der Beitrag um 5% p.a. zum Ausgleich von Betriebskostensteigerung und Inflation.

11) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.

12) Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

13) Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

14) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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